Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapien können im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen über die Kostenerstattung beantragt werden. Erstanträge können bis zum 21. Lebensjahr gestellt werden. Allerdings lehnen viele große Krankenkassen die Therapien im Kostenerstattungsverfahren ab.
Jede private Krankenversicherung beinhaltet unterschiedliche Kontingente für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapien. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse. Erstanträge können bis zum 21. Lebensjahr gestellt werden.
Alle Therapien können als privat finanzierte Therapie stattfinden. Das Honorar richten sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) und beläuft sich je nach Behandlungsfall (schwere der Symptomatik o.ä.) auf 100,55 € (GOP 870, Faktor 2,3) bis 153,00 € (GOP 870, Faktor 3,5) pro 50min. Hier werden keine Daten an Krankenkassen und mögliche Versicherungen weiter gegeben.
Viele BKK’s übernehmen die Kosten. Bitte informieren Sie sich.
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